top of page

Pikettgeldentschädigung & Versorgungsgebiet

Die Grundversorgung sieht vor, dass die Hebamme rund um die Uhr erreichbar ist.

Der Dienst wird Pikett, Bereitschaft oder Rufbereitschaft genannt. Die Leistung des Pikettdienstes beinhaltet die Verfügbarkeit der Hebamme für die benötigten Wochenbettbesuche bis zum 56. Tag nach der Geburt und bei Bedarf darüber auch an Wochenenden und an Feiertagen.

Von der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche bin ich für dich abrufbereit, da dein Baby den Zeitpunkt seiner Geburt selber wählt und nicht vorhersehbar ist. 

Im Verhinderungsfalle /Ferienabwesenheit, organisiere ich dir eine kompetente Vertreterin.

Die Entschädigung für mein Pikett wird NICHT von der Grundversicherung deiner Krankenkasse übernommen.

Diese Leistung der Hebamme ist NICHT im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.

Historisch sahen sich die Gemeinden dafür verpflichtet, für eine Gemeindehebamme und deren Entschädigung zu sorgen. Der Entscheid für eine finanzielle Entschädigung des Pikett liegt darum heute noch bei den einzelnen Gemeinden.

Wenn die Gemeinde die Entschädigung nicht übernimmt, musst du sie selbst bezahlen. Ich werde sie dir direkt in Rechnung stellen. 

Manche Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten.

Bitte erkundige dich über deine Versicherungsleistungen und reiche die Rechnung zur allfälligen Rückerstattung ein.


Sollte es finanziell für dich problematisch sein, finden wir zusammen eine Lösung, damit du nicht auf die Begleitung während deinem Wochenbett verzichten musst.

Hier kannst du nachschauen, welche Gemeinden wir versorgen und ob deine Wohngemeinde die Entschädigung übernimmt:

Kanton Zürich / Knonaueramt & Zimmerberg:

Folgende Gemeinden ÜBERNEHMEN die Entschädigung: Adliswil, Birmensdorf, Kappel, Mettmenstetten, Langnau a/Albis, Rüschlikon, Wädenswil, Wettswil, sowie die Stadt Zürich

Folgende Gemeinden NICHT:  Aeugst, Affoltern, Bonstetten, Hausen, Hedingen, Rifferswil, Thalwil und Stallikon  

Sie beträgt in diesen Gemeinden 115.- Fr.

Kanton Zug / Baar:

Die Pikettgeldentschädigung wird von ALLEN Gemeinden übernommen.

bottom of page